Rehabilitation statt Rente?
Kann man wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, sind andere Stellen zuständig als wenn man Rente beantragt.
Nach Konsultation des Arztes meldet man die Erkrankung dem Unternehmen bzw. Betriebsrat, der leitet den Fall an die Berufsgenossenschaft weiter. Ein staatlicher Gewerbearzt nimmt zum Fall Stellung. Die Arbeitsgeschichte und Krankengeschichte wird eingesehen und dann ein Medizinisches Gutachten erstellt.
Auf Grund dieses Gutachtens fällt ein ehrenamtlicher Rentenausschuss eine Entscheidung. Entweder Ablehnung des Antrages oder Anerkennung mit dem Grundsatz Reha vor Rente.
Danach werden medizinische Behandlungen eingeleitet, eine Umschulung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder auch der Wohnung wird angestrebt. Psychologische Hilfe,falls nötig wird angeboten.
Ab 20 Prozent Erwerbsunfähigkeit gibt es eine Rente der Gesetzlichen Unfallversicherung. Auch Selbstständige sollten sich für solche Fälle versichern.
Es gibt eine Unzahl von Berufskrankheiten angefangen von Hautleiden. Lungenkrebs von Asbest, bis zu Lärmschwerhörigkeit oder psychische Leiden.
Die Unfallversicherung ist nur für Erkrankungen zuständig, die definitiv durch die Arbeit entstanden sind. Bei psychischen Leiden wird es da schwierig, weil die Ursache schwer zu beweisen ist. Das gilt auch für Knieprobleme unter denen oft Fliesen- oder Parkettleger leiden.
Seit 1988 können Meniskusschäden als Berufskrankheit anerkannt werden, nicht aber die Arthrose, die in diesen Berufsgruppen häufig vorkommt.
Die meisten Verdachtsmeldungen (61 000) auf Berufskrankheit kamen aus den Bereichen Baugewerbe, Bergbau, Metallverarbeitung, davon wurden ungefähr 14 000 Fälle. Rente erhielten aber nur 4776 Patienten, weil sie nur gezahlt wird, wenn dauerhaft mit Einschränkungen zu rechnen ist.
Die Meldungen aus den verschiedenen Berufsgruppen helfen aus präventive Maßnahmen in den verschiedenen Berufsgruppen einzuleiten, damit es erst gar nicht zu solch schweren Erkrankungen kommt.
Diese Maßnahmen verringerten die Zahl derer, die an Hautleiden oder Lärmschwerhörigkeit erkrankten.
Allerdings machen dann viele den letzten Schritt der Berufsaufgabe nicht, weil die Rente viel zu niedrig ist. Deshalb wurden im Jahr 2005 von 16 000 Verdachtsmeldungen von Hautkrankheiten nur an 259 eine Rente gezahlt. Ausschlaggebend für die Rente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Da bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig als zurück zum Arbeitsmarkt und vielleicht eine Umschulung zu machen. Nicht so einfach bei um die 50-jährigen.
Sollten sich bei einer Ausbildung berufsbedingte Hautkrankheiten einstellen, sofort wechseln, so rät die Unfallversicherung.
Quelle Apotheken Umschau
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