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Alt 15.07.2008, 14:16
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Standard Was tun, wenn der Job zum Frührentner macht?

Ist der Beruf den man verrichtet die Ursache an einer Erkrankung, greift die Sozialversicherung und man hat das Recht auf eine Umschulung oder frühzeitige Rente und auch medizinische Hilfe. 2007 waren 13 Prozent der Rentner Teilruheständler oder frühzeitige Rentner aus gesundheitlichen Gründen.

Mittlerweile sind psychische Leiden auf Platz 1 der Ursachen. Platz 2 belegen die Krankheiten an Muskeln und Skelett, auf Platz 3 befinden sich Krebsleiden, Platz 4 belegen die Herz- und Kreislauferkrankungen und Platz 5 die Erkrankungen des Nervensystems dann kommen die Erkrankungen des Verdauungstraktes und des Stoffwechsels. Den Schluss bilden die Atemwegserkrankungen.


Betroffen von Dienstunfähigkeit sind oft auch Soldaten und Beamte. 2006 waren 25 Prozent der neu pensionierten Staatsdiener vorzeitig dienstunfähig, zirka 12000.

Von der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einspringt, bekamen 2008 zirka 30 000 Menschen erstmals Leistungen.

Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnet diese Stellen als „Netz für alle Fälle“, das vor dem Ruin schützen soll. Die Anerkennungsverfahren sind streng und viele schaffen den Weg durch die einzelnen Anerkennungsverfahren nicht.

Für einen Anspruch auf Rente muss man mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Bei Arbeitsunfällen existiert diese Frist nicht. Wie viel einem zusteht kann man aus der Renteninformation erfahren.

Anders als bei der normalen Rente werden Abschläge gezahlt. Das hat das Bundessozialgericht als unzulässig erklärt. Die Rentenverbände halten sich aber noch nicht an dieses urteil, deshalb ist es ratsam dem Bescheid vorsorglich zu widersprechen.

Das Votum des Gutachters ist ausschlaggebend. Das ist ein Arzt der von der Versicherung bestimmt wird. Er entscheidet über die Arbeitstauglichkeit des Patienten. Also wie viel Stunden ein Arbeiter noch arbeiten darf.

Ist das weniger als 3 Stunden am Tag, steht einem eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu.

3 bis sechs Stunden bedeuten ein Recht auf eine halbe Rente. 2001 wurde der Zusatz gestrichen dass man Anspruch hat im eigenen Beruf zu bleiben.

Die Zahlungen der Rente werden regelmäßig überprüft und sind daher befristet.

Die Zahlungen sind oft sehr niedrig und viele Anträge werden abgelehnt. Im Jahr 2007 lehnte die Rentenversicherung 156 000 Anträge ab.

Quelle Apotheken Umschau
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