Krankenhäuser und die Praxisgebühr
Das Eintreiben der Praxisgebühr kann nicht den Krankenkassen überlassen werden. Falls Kliniken sich permanent verweigern, die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahl einzutreiben, zu Lasten der Krankenkassen, würden diese sehr schnell auffallen.weiter...
Sobald die Krankenkasse merkt, dass eine Klinik nicht selbst gemahnt hat, so wird schnellstmöglich ein Gespräch mit der ihr gesucht. Werner Bendel, der Leiter des Servicezentrums meint: "Die meisten Klinikräger treten von sich aus an die Patienten heran".
Die DAK hat ganz ähnliche Erfahrungen diesbezüglich gesammelt. Regelmäßig erhält sie von den Kliniken Listen von allen Versicherten, welche die zehn Euro Gebühren nicht bezahl thaben. Es ist allerdings aus diesen Listen nicht ersichtlich, ob die Klinik auch wirklich Anstrenungen unternommen habe, das Geld einzutreiben. Dennoch meint Frank Meiners von der DAK, dass Kliniken die überhaupt nicht aktiv werden, sofort auffallen würden.
Quelle: Ärzte-Zeitung vom 26.06.2007
|