
10.01.2008, 23:59
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Health-Claims-Verordnung – was ist das?
Seit 1. Juli 2007 schreibt die EU einheitlich vor welche Angaben auf Verpackungen für Lebensmittel stehen dürfen. Angaben auf den Verpackungen versprechen viel, aber entsprechen sie auch der Wahrheit? Die EU will eine einheitliche Regelung in den Mitgliedsstaaten, aber auch den Verbraucher vor irreführenden Angaben schützen. In letzter Zeit hat man das Gefühl alle Produkte sind gesund, angefangen bei Gummibärchen bis zu Müsliriegeln, die zwar Ballaststoffe enthalten aber auch viel Zuckergehalt haben, was nur klein gedruckt kaum lesbar irgendwo auf der Packung steht. Bisher waren alle Angaben erlaubt, wenn sie nicht ausdrücklich verboten waren. Jetzt müssen die Angaben auf der Packung ausdrücklich erlaubt sein. Was zukünftig auf der Packung steht sollte auch drin sein. Alles andere darf nicht auf der Packung stehen. Diese Verordnung soll bis 2009 umgesetzt sein.
Bereits gültig ist die neue Verordnung für die Begriffe „fettarm und ballaststoffreich jetzt schon.
24 geläufige Bezeichnungen sind bereits jetzt schon standardisiert. - Fettarm bedeutet: es dürfen nicht mehr als 3 g Fett pro 100 g enthalten sein.
- Fettfrei/ohne Fett bedeutet nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g fester Nahrung
- Light-Produkte müssen 30 Prozent weniger Kalorien haben als herkömmliche und genau bezeichnen, was das Produkt „light“ macht.
- Die Bezeichnung ballaststoffreich ist nur dann zulässig, wenn das Produkt (feste Lebensmittel) 6 g Ballaststoffe pro 100 g enthalten.
- Bei Getränken müssen es mindestens 3 g pro 100 Kilokalorien sein.
- Reicher Vitamin-C-Gehalt oder eines anderen Nährstoffs muss durch den präzisen Gehalt ausgewiesen sein.
- Zuckerarm bedeutet nicht mehr als 5g Zucker pro 100 g, bei Getränken nicht mehr als 2,5 g Zucker pro 100 ml
- Zuckerfrei heißt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml
- Ohne Zuckerzusatz ist nur dann zulässig , wenn keine Saccaride enthalten sind oder ein anderes süßendes Lebensmittel wie z. B. Honig. Bei zuckerhaltigen Getränken von Natur aus sollte stehen: „enthält von Natur aus Zucker“
Bis 2009 werden Nährwertprofile ausgearbeitet, die Grenzwerte für ungünstige Nährstoffe, wie Zucker und Salzgehalt festlegen. Nur wenn diese eingehalten werden, darf z. B. das Produkt wie folgt ausgelobt werden“ Calcium stärkt die Knochen“, etc.
Erlaubt sind Aussagen wie „ausreichende Kalziumversorgung verringert das Risiko an Osteoporose zu erkranken. Verboten sind Aussagen auf kalziumreichen Nahrungsmitteln, wie „Kalzium schützt vor Osteoporose“
Quelle amphora
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